Passa al contenuto principale Salta alla ricerca Passa alla navigazione principale

GHS ZERO in der Industrie: Produktsicherheit beginnt bei der Auswahl des Schmierstoffes

Das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, kurz GHS, ordnet Gefahreneigenschaften chemischer Stoffe und Gemische ein. In der Schweiz ist diese Systematik über die ChemV in das Chemikalienrecht eingebunden. Gefahrenpiktogramme auf der Gebinde-Etikette sind der sichtbarste Marker dieser Einstufung, die im Betrieb eine Pflichtenkette anstösst. Sie beginnt mit der Anlieferung und endet erst bei der Entsorgung.

Bei industriellen Schmierstoffen und Prozessmedien sind für die gesundheitliche Betrachtung dieses Beitrags insbesondere GHS07 ‹Ausrufezeichen› und GHS08 ‹Gesundheitsgefahr› relevant. Welche konkrete Gefahr vorliegt, ergibt sich aus den zugehörigen Gefahrenhinweisen im Sicherheitsdatenblatt. Genau hier setzt GHS ZERO an: LAEMMLE Chemicals kennzeichnet mit dem eigenen Label ROXOR-Schmierstoffe, die auf der Gebinde-Etikette kein GHS-Gefahrenpiktogramm tragen. Welche zusätzlichen Anforderungen später in Freigabe, Beschaffung, Lagerung und Anwendung greifen, entscheidet sich damit bereits bei der Produktauswahl.

Wo sich die Einstufung im Betriebsalltag bemerkbar macht
Eine Umstellung auf einen GHS-symbolfreien Schmierstoff muss auch technisch geprüft, freigegeben und dokumentiert werden. Der Unterschied zeigt sich danach im laufenden Betrieb. Wo für eine Anwendung ein Schmierstoff ohne GHS-Gefahrenpiktogramm eingesetzt werden kann, entfallen oder vereinfachen sich bestimmte Zusatzanforderungen, die an seine Einstufung geknüpft sind.

Wie stark sich das auswirkt, hängt nicht allein von der Anzahl der eingesetzten Produkte ab, sondern davon, über wie viele Anwendungen und betriebliche Bereiche sie verteilt sind. In einem Metallbearbeitungsbetrieb können beispielsweise Schleifwasser, Zerspanungs- und Umformöle, Hydrauliköle, Gleitbahnöle und Schmierfette parallel an unterschiedlichen Maschinen und Schmierstellen eingesetzt werden. In einem Wasserkraftwerk konzentrieren sich die eingesetzten Medien stärker auf klar abgegrenzte technische Systeme wie Turbine, Hydraulik oder Getriebe.

Im Produktionsalltag zeigt sich das bei konkreten Tätigkeiten wie Nachfüllen, Umfüllen, Werkzeug- und Filterwechsel, Reinigung oder Wartung. Je nach Produkt können dabei zusätzliche Vorgaben für Handhabung und Arbeitsschutz greifen. Mit der Zahl unterschiedlicher Anwendungen wächst auch der Abstimmungsbedarf zwischen SIBE/EHS, Produktion, Instandhaltung, Einkauf und Qualitätsmanagement. Bestehende Freigabe-, Beschaffungs- und Dokumentationsprozesse bleiben bestehen. Weniger Sonderfälle aus der jeweiligen Einstufung können diese Abläufe jedoch entlasten.

Die technische Eignung bleibt unverändert der erste Filter. Ob Spezifikation, Herstellerfreigabe, Viskositätsklasse, Materialverträglichkeit oder besondere Anforderungen wie NSF H1: Der Schmierstoff muss zuerst zur Anwendung passen. GHS ZERO ist ein zusätzliches Auswahlmerkmal innerhalb dieser technischen Entscheidung. Der administrative Effekt ist jedoch nur eine Seite. Entschieden wird dort, wo Schmierstoffe im industriellen Alltag tatsächlich auf Menschen treffen: bei der Exposition.

Wo Schmierstoffe im Betrieb auf Menschen treffen
Wo Mitarbeitende mit Schmierstoffen in Kontakt kommen, hängt vom Arbeitsablauf ab. Anwendung, System und Tätigkeit bestimmen die Kontaktpunkte.

Situation im Betrieb

Typische Medien und Anwendungen

Wo Kontakt entsteht

Direkt am Bearbeitungsprozess

Kühlschmierstoffe, Schleifwasser sowie Zerspanungs-, Schleif-, Umform-, Tiefzug- und Dornöle

Beim Handling benetzter Werkstücke, Werkzeuge und Spannmittel, beim Werkzeugwechsel, Nachfüllen, Reinigen oder Abwischen. Je nach Verfahren und Prozessbedingungen können zusätzlich Spritzer, Nebel oder Aerosole auftreten.

In überwiegend geschlossenen Systemen

Hydraulik-, Industriegetriebe-, Turbinen-, Wärmeträger- und Gasmotorenöle

Bei Probenahme, Nachfüllen, Filter- und Ölwechsel oder Wartung. Leckagen schaffen zusätzliche Kontaktpunkte, bei einem Austritt unter Druck kann das Medium fein verteilt werden.

Wo Luft und Öl zusammentreffen

Kompressoren-, Vakuumpumpen- und Druckluftwerkzeugöle

Beim Befüllen, Nachölen und bei Arbeiten an Filtern, Abscheidern oder Kondensat. Je nach System können Entlüftung oder Druckluft Ölnebel mitführen.

An Schmierstellen und beweglichen Komponenten

Gleitbahn- und Kettenöle, Schmierfette

Beim Nachschmieren, Abwischen sowie bei Lager- und Dichtungsarbeiten. Bei Kettenölen verändert die Auftragsart die Situation: Tropfenschmierung, Sprühauftrag oder abgeschleuderter Schmierstoff führen zu unterschiedlichen Kontaktpunkten.


Für Produktionsmitarbeitende entsteht Exposition im normalen Arbeitsablauf durch direkten Hautkontakt mit benetzten Werkstücken, Werkzeugen oder Oberflächen sowie, je nach Prozess, durch Nebel und Aerosole in unmittelbarer Prozessnähe. Je nach Aufgabe kann sich der Kontakt auf eine einzelne Maschine konzentrieren oder über mehrere Anlagen und Medien verteilen.

Je nach Anwendung und Tätigkeit unterscheiden sich Häufigkeit, Dauer und Art des Kontakts. Für den Arbeitsschutz zählt deshalb nicht nur, wie Exposition entsteht, sondern vor allem, welche gesundheitlich relevanten Gefahreneigenschaften der eingesetzte Schmierstoff mitbringt.

Welche Gefahreneigenschaften für den Arbeitsschutz relevant sind
GHS07 und GHS08 geben eine erste Orientierung. Welche konkrete Gefahreneigenschaft vorliegt, zeigen die H-Sätze im Sicherheitsdatenblatt. Die Schweizer Anmeldestelle Chemikalien hält dazu fest, dass Gefahrenpiktogramme der Groborientierung dienen, während die Gefahrenhinweise die jeweilige Gefahr näher beschreiben.

Für GHS ZERO ist genau diese Abgrenzung relevant: Die damit gekennzeichneten ROXOR-Schmierstoffe tragen auf der Gebinde-Etikette kein GHS-Gefahrenpiktogramm und damit auch weder GHS07 noch GHS08.

Für den Arbeitsalltag relevant
Typische Gefahrenhinweise
Kennzeichnung
Haut- und Augenreizung, Hautsensibilisierung
H315 «Verursacht Hautreizungen», H317 «Kann allergische Hautreaktionen verursachen», H319 «Verursacht schwere Augenreizung»
GHS07
Gesundheitsschädliche Wirkung oder Reizung beim Einatmen
H332 «Gesundheitsschädlich bei Einatmen», H335 «Kann die Atemwege reizen»
GHS07
Sensibilisierung der Atemwege
H334 «Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen»
GHS08
Aspirationsgefahr
H304 «Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein»
GHS08
Krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Wirkung
H340 «Kann genetische Defekte verursachen», H341 «Kann vermutlich genetische Defekte verursachen», H350 «Kann Krebs erzeugen», H351 «Kann vermutlich Krebs erzeugen», H360 «Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen», H361 «Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen»
GHS08
Organschädigung bei längerer oder wiederholter Exposition
H372 «Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition», H373 «Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition»
GHS08

Die Wortlaute entsprechen der aktuellen H-Satz-Liste des Bundes gemäss ChemV, Stand 25. November 2025. 

Wie diese Gefahreneigenschaften im Betrieb relevant werden, hängt vom tatsächlichen Kontakt ab. Bei einem Schmierfett kann direkter Hautkontakt im Vordergrund stehen, bei einem Medium, das im Prozess als Nebel oder Aerosol vorliegt, die Exposition über die Atemwege. Entscheidend ist die Kombination aus realem Kontakt und den Gefahreneigenschaften des eingesetzten Produktes. 

GHS08 steht dabei nicht automatisch für CMR. Auch Atemwegssensibilisierung, Aspirationsgefahr und bestimmte Organschädigungen werden mit diesem Piktogramm gekennzeichnet. Wichtig ist zudem die Abgrenzung zur Exposition über Nebel und Aerosole: H304 beschreibt nicht das Einatmen eines Prozessnebels, sondern die Gefahr beim Verschlucken und Eindringen eines Stoffes in die Atemwege. 

Besondere Aufmerksamkeit gilt CMR-Stoffen: CMR steht für krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsschädigend. Ihre Gefahreneigenschaften sind für die Substitutionsprüfung besonders relevant. Die Suva weist darauf hin, dass durch CMR-Stoffe ausgelöste Erkrankungen häufig erst lange nach dem Kontakt auftreten. Bei berufsbedingten Krebserkrankungen können zwischen Exposition und ersten Symptomen Jahre oder Jahrzehnte liegen. Ein Teil dieser Stoffe kann zugleich als SVHC, Substance of Very High Concern, eingestuft sein. Dazu gehören bestimmte CMR-Stoffe sowie Stoffe mit anderen besonders besorgniserregenden Eigenschaften. 

Genau hier setzt die Substitution an. Im STOP-Prinzip steht sie an erster Stelle: Wo dies technisch und praktisch möglich ist, sollen gefährliche Chemikalien durch weniger gefährliche Produkte oder Technologien ersetzt werden. Das SECO hält dazu fest, dass gefährliche Chemikalien zuerst zu substituieren sind, bevor technische, organisatorische und personenbezogene Massnahmen geprüft werden. 

Für die Produktauswahl bedeutet das, gesundheitlich relevante Gefahreneigenschaften bereits vor dem Einsatz mitzuberücksichtigen. Diese Überlegung betrifft nicht nur ein einzelnes Produkt. In einem Industriebetrieb kommen Schmierstoffe an unterschiedlichen Anlagen, Prozessen und Schmierstellen zum Einsatz. Wo für mehrere dieser Anwendungen technisch geeignete Alternativen mit einer günstigeren gesundheitlichen Einstufung verfügbar sind, kann die Produktauswahl an mehreren Kontaktpunkten im Betrieb ansetzen. Damit führt der Arbeitsschutz zurück an den Anfang: zur Auswahl des Schmierstoffes. Genau hier setzt das GHS-ZERO-Portfolio an. 

GHS ZERO Lösungen entlang industrieller Anwendungen
Das GHS-ZERO-Portfolio umfasst GHS-symbolfreie Schmierstoffe für unterschiedliche industrielle Anwendungen. Die aufgeführten Produkte tragen gemäss Abschnitt 2 ihrer Sicherheitsdatenblätter weder GHS07 noch GHS08 und sind nicht mit den hier betrachteten gesundheitsbezogenen H-Sätzen eingestuft. Produktabhängige ergänzende Gefahrenhinweise und Umweltgefahren bleiben davon unberührt.

Sie prüfen eine Umstellung auf GHS-symbolfreie Schmierstoffe? Unser Aussendienst unterstützt Sie dabei, technisch geeignete Produkte für Ihre Anwendungen zu identifizieren und bestehende Einsatzbereiche zu prüfen.

Aussendienst kontaktieren

Ein aktuelles Beispiel aus der Schleiftechnik:
ROXOR INTRACOOL OLYMP G-10
Beim Schleifen steht die technische Eignung des Prozessmediums an erster Stelle.

ROXOR INTRACOOL OLYMP G-10 ist ein vollsynthetisches, wasserklares Schleifwasserkonzentrat. Es eignet sich für das Hartmetallschleifen sowie für Schleifmaschinen mit Bandfilteranlagen und Absetzbecken. Einsetzbar ist das Medium bei Aluminium, Buntmetallen, Guss, niedrig- und hochlegierten Stählen, Hartmetallen und Titan.

Auch für die Kunststoffzerspanung ist OLYMP G-10 hervorragend geeignet. Gegenüber teilsynthetischen oder mineralölbasierten wassermischbaren Kühlschmierstoffen kann der Teile-Reinigungsaufwand deutlich reduziert werden.

Im Schleifprozess bietet OLYMP G-10 ein ausgezeichnetes Schleifscheiben-Auswaschverhalten mit hervorragender Abtragsleistung, reduziertem Schleifscheibenverschleiss und reduzierten Bearbeitungszeiten. Hinzu kommen eine sehr geringe Schaumneigung und Langzeit-Biostabilität. Die Formulierung ist glykol-, mineralöl-, nitrit- und chlorfrei und wird mit hautverträglichen Additiven hergestellt.

Gleichzeitig ist OLYMP G-10 GHS-symbolfrei. Damit treffen in dieser Anwendung die beiden Auswahlfragen zusammen: Ist das Medium technisch für den Prozess geeignet und welche Gefahreneigenschaften bringt es für den betrieblichen Einsatz mit?

TDS ansehen

Weiterführend: GHS – die unbekannte Gefahr?
Was hinter der Aspirationsgefahr bei Schmierstoffen steckt und welche Rolle die Viskosität bei der Einstufung spielt.

Fachartikel lesen

Autorin: Nicole Rizzo, Marketing Manager Industrie
Bildmaterial: iStock
Eigene Abbildungen und Bildbearbeitungen: LAEMMLE Chemicals AG
KI-generierte und KI-bearbeitete Abbildungen:

Quellen und weiterführende Informationen

GHS / ChemV / Kennzeichnung
→ GHS Grundlagen – UNECE: Globally Harmonized System, Revision 11 (2025)
→ ChemV – Anmeldestelle Chemikalien: Chemikalienverordnung und rechtliche Einordnung
→ GHS / CLP – Anmeldestelle Chemikalien: Einstufung und Kennzeichnung
→ Kennzeichnung – Anmeldestelle Chemikalien: Gefahrenpiktogramme und Gefahrenhinweise
→ Gefahrenpiktogramme – Anmeldestelle Chemikalien: GHS07 und GHS08
→ H-Sätze – Anmeldestelle Chemikalien: Offizielle Liste DE / FR / IT / EN, 25.11.2025
 SVHC
→ SVHC Schweiz – Anmeldestelle Chemikalien: Liste besonders besorgniserregender Stoffe Gefährdungsbeurteilung / betrieblicher Umgang
→ SECO – Gefährdungsbeurteilung bei Chemikalien und Prüfung der Substitution
STOP-Prinzip / Substitution
→ SECO – Schutzmassnahmen: Hierarchie nach dem STOP-Prinzip
→ Suva – Schutzmassnahmen für besonders gesundheitsgefährdende Chemikalien
CMR / langfristige Gesundheitsfolgen
→ Suva – CMR-Stoffe: Definition und Eigenschaften
→ Suva – CMR-Stoffe: Langfristige Exposition und Berufskrebs
Schmierstoffe / reale Exposition
→ Suva – Schmierstoffe und Hautkrankheiten: Hautkontakt und Kühlschmierstoffe

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen fachlichen Information und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung. Massgebend sind die technische Eignung, die aktuelle Kennzeichnung, die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter (MSDS) sowie die geltenden Vorschriften. GHS-symbolfrei bedeutet nicht, dass ein Produkt unter allen Einsatzbedingungen gefahrlos ist.






Contatti